Wohnungstausch

    So funktioniert der Wohnungstausch in der Schweiz

    In sechs Schritten von deiner heutigen Wohnung zur neuen, ohne klassische Wohnungssuche und ohne Bewerbungsstapel: die planbare Art des Wohnungswechsels.

    Praxisbeispiel: Zwei Familien tauschen erfolgreich

    Familie Aeberli

    Leben in einer kleinen 4-Zimmer-Wohnung mit zwei kleinen Kindern (2 und 5 Jahre). Sie suchen mehr Platz, damit die Kinder spielen können, doch zahlbare grosse Familienwohnungen sind rar.

    Familie Sommer

    Ehepaar Mitte 50 in einem Reihenhaus mit Garten. Der Sohn zieht nach der Ausbildung aus. Das Haus wird zu gross, sie möchten sich verkleinern und ihr Budget entlasten.

    Die Lösung: Über wohnung-tauschen.ch fanden die Familien zusammen, ohne monatelange Wohnungssuche. Nach Gesprächen mit beiden Vermietern und deren Zustimmung wurden neue Mietverträge abgeschlossen. Familie Aeberli hat jetzt ein Haus mit Garten, Familie Sommer eine praktische Wohnung, beide sind glücklich!

    Wichtige rechtliche Hinweise

    Kein rechtlicher Anspruch: Es gibt keinen Rechtsanspruch, einen Wohnungstausch durchzusetzen. Der Vermieter hat das «Mieterwahlrecht» und entscheidet, mit wem er einen Vertrag abschliesst.

    Zustimmung erforderlich: Bei zwei verschiedenen Vermietern müssen vier Parteien zustimmen: beide Mietparteien und beide Eigentümer.

    Nicht vorschnell kündigen: Kündige erst, wenn alle Zustimmungen schriftlich vorliegen, sonst riskierst du, ohne Wohnung dazustehen.

    Der Ablauf in 6 Schritten

    1. Wohnung inserieren

    Erstelle ein aussagekräftiges Inserat für deine aktuelle Wohnung. Die Registrierung erfolgt erst im letzten Schritt des Formulars, du kannst also auch ohne bestehendes Konto starten.

    • Fotos deiner Wohnung hochladen
    • Eckdaten angeben (Zimmer, Miete, Ort)
    • Beschreibung verfassen und Ausstattung ergänzen

    2. Prüfung und Freischaltung

    Jedes Inserat wird vor der Veröffentlichung manuell geprüft. Mit der Freigabe wird auch dein Konto freigeschaltet.

    • Manuelle Prüfung des Inserats
    • Freigabe schaltet gleichzeitig dein Konto frei
    • Du erhältst eine Benachrichtigung per E-Mail

    3. Suchwünsche setzen

    Gib an, welche Art von Wohnung du suchst und wo.

    • Gewünschte Region, Bezirke oder Gemeinden wählen
    • Zimmerzahl und Grössenbereich festlegen
    • Maximale Miete angeben

    4. Matches erhalten

    Unser Algorithmus findet automatisch passende Tauschpartner für dich.

    • Direkt-Matches bei gegenseitigem Interesse
    • Ketten-Matches über mehrere Parteien
    • Benachrichtigung per E-Mail bei neuen Matches

    5. Kontakt aufnehmen

    Schreibe deinen Matches direkt über die Plattform, ohne deine private E-Mail-Adresse preiszugeben.

    • Nachrichten austauschen
    • Fragen zur Wohnung klären
    • Besichtigungstermine vereinbaren

    6. Tauschen

    Einige dich mit deinem Tauschpartner und führe den Tausch durch.

    • Vermieter informieren und Zustimmung einholen
    • Neue Mietverträge abschliessen
    • Umzug koordinieren

    Rechtliche Varianten des Wohnungstauschs

    Aus rechtlicher Sicht gibt es drei Möglichkeiten, einen Wohnungstausch durchzuführen. In allen Fällen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

    Ordentliche Kündigung

    Beide Parteien kündigen ordentlich (z.B. auf den 1. März oder 1. September) und schlagen sich gegenseitig als neuen Mieter vor.

    Ausserterminliche Kündigung

    Beide Parteien kündigen ausserterminlich und schlagen sich gegenseitig als Nachmieter vor. Der Vermieter muss zustimmen.

    Untermiete

    Die Wohnungen werden gegenseitig als Untermieter genutzt. Das ist nur eine Übergangslösung: Der Vermieter muss die Bedingungen der Untermiete kennen und darf die Zustimmung nach Art. 262 OR nur aus bestimmten Gründen verweigern, etwa bei missbräuchlichen Untermietbedingungen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann eine unbefristete Untervermietung der ganzen Wohnung ohne Rückkehrabsicht des Hauptmieters ein Grund sein, die Zustimmung zu verweigern. Die Untermiete eignet sich deshalb für einen befristeten Tausch oder eine Probephase, nicht als Ersatz für neue Mietverträge beim dauerhaften Tausch.

    Direkt-Tausch vs. Ketten-Tausch

    Direkt-Tausch

    Der klassische Wohnungstausch: Zwei Parteien tauschen direkt ihre Wohnungen miteinander.

    Beispiel: Anna (Zürich) tauscht mit Peter (Basel). Anna zieht nach Basel, Peter nach Zürich.

    Ketten-Tausch

    Wenn kein direkter Tausch möglich ist, kann über mehrere Parteien eine Tauschkette entstehen.

    Beispiel: Anna (Zürich) → Basel, Peter (Basel) → Bern, Maria (Bern) → Zürich. Alle drei bekommen ihre Wunschwohnung.

    Tipps für einen erfolgreichen Tausch

    • Kündige nicht vorschnell, falls der Vermieter nicht zustimmt, stehst du ohne Wohnung da
    • Kläre die Mietkonditionen der neuen Wohnung vor der Kündigung
    • Sprich frühzeitig mit dem Vermieter und stelle deinen Tauschpartner als Nachmieter vor
    • Mache qualitativ hochwertige Fotos bei Tageslicht
    • Beschreibe auch die Nachbarschaft und die Infrastruktur
    • Sei ehrlich bei allen Angaben, das schafft Vertrauen
    • Reagiere zeitnah auf Nachrichten
    • Plane genügend Zeit für Besichtigungen ein

    Bereit für deine neue Wohnung?

    Inseriere jetzt kostenlos und finde deinen passenden Tauschpartner.

    Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite wurden von einem in der Schweiz zugelassenen Rechtsanwalt geprüft. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für Vermieterinnen und Verwaltungen haben wir die wichtigsten Informationen separat zusammengestellt.

    Hinweis: Diese Website nutzt ausschliesslich technisch notwendige Cookies und lokalen Browserspeicher, damit die Anmeldung und grundlegende Funktionen zuverlässig arbeiten. Es findet kein Tracking und keine Werbeanalyse statt, eine Einwilligung ist deshalb nicht erforderlich.

    Mehr erfahren