Wohnungstausch
    Wohnungsschlüssel mit Holzanhänger vor einer Wohnungstür

    Wohnungstausch: Informationen für Vermieterinnen und Verwaltungen

    Ihre Mieterschaft hat Ihnen einen Wohnungstausch vorgeschlagen. Diese Seite erklärt, was das bedeutet, wie der Ablauf aussieht und weshalb ein Tausch für Sie als Vermieterin oder Verwaltung oft die einfachste Form des Mieterwechsels ist.

    Was ein Wohnungstausch ist

    Zwei Mietparteien schlagen sich gegenseitig als Nachmieter vor. Rechtlich handelt es sich nicht um eine Vertragsübertragung, sondern um die Beendigung der bestehenden Mietverhältnisse und den Abschluss neuer Mietverträge.

    Sie schliessen den Vertrag direkt mit der neuen Mieterschaft ab, zu Konditionen, die Sie festlegen.

    Ihre Rechte bleiben gewahrt

    Sie entscheiden frei, ob Sie dem vorgeschlagenen Mieterwechsel zustimmen. Sie können die üblichen Unterlagen verlangen, also Betreibungsregisterauszug, Referenzen und Einkommensnachweise.

    Bei einer ausserterminlichen Kündigung muss die vorgeschlagene Person zumutbar und zahlungsfähig sein (Art. 264 OR). Die Prüfung liegt bei Ihnen.

    Weshalb Vermieter häufig zustimmen

    • Kein Leerstand, weil Auszug und Einzug koordiniert erfolgen.
    • Keine Insertions- und Wiedervermietungskosten.
    • Die neue Mieterschaft will gezielt genau diese Wohnung und bleibt erfahrungsgemäss länger.
    • Auf wohnung-tauschen.ch sind zudem alle Inserate manuell geprüft.

    Ablauf für Sie in vier Schritten

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      Anfrage entgegennehmen

      Ihre bisherige Mieterschaft meldet Ihnen den geplanten Tausch und stellt die vorgeschlagene Nachmieterschaft vor.

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      Unterlagen prüfen

      Sie prüfen Betreibungsregisterauszug, Referenzen und Einkommensnachweise der vorgeschlagenen Mieterschaft, wie bei jeder anderen Bewerbung.

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      Konditionen festlegen

      Sie bestimmen die Bedingungen des neuen Mietvertrags. Beachten Sie die Formularpflicht für den Anfangsmietzins in den Kantonen, die diese kennen.

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      Verträge unterzeichnen und Übergabe koordinieren

      Nach Unterzeichnung der neuen Mietverträge stimmen Sie Wohnungsabnahme, Übergabe und Termine mit beiden Parteien ab.

    Weitere Details zum Ablauf, zu den rechtlichen Varianten und zur Zustimmung finden Sie im Ratgeber zum Wohnungstausch und in den häufigen Fragen.

    Fragen zum Ablauf?

    Fragen zum Ablauf beantworten wir unter info@wohnung-tauschen.ch.

    info@wohnung-tauschen.ch

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