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title: "Wohnung tauschen Genossenschaft: Regeln und Chancen | Wohnungstausch Schweiz"
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# Wohnungstausch bei Genossenschaftswohnungen

Genossenschaftswohnungen sind begehrt, günstig und selten frei. Ein Tausch ist möglich, folgt aber anderen Regeln als bei einer klassischen Verwaltung. Hier liest du, worauf es ankommt.

## Genossenschaften vergeben nach eigenen Reglementen

Eine Wohnbaugenossenschaft vermietet nicht nach dem Prinzip des höchsten Ertrags, sondern nach ihren Statuten und Vermietungsreglementen. Diese Regeln sind je nach Genossenschaft unterschiedlich, häufig findest du aber diese Elemente:

-   **Wartelisten:** Wohnungen werden oft aus einer bestehenden Liste vergeben, teilweise mit Vorrang für bisherige Mitglieder.
-   **Belegungsvorschriften:** Verbreitet ist die Regel, dass die Zimmerzahl die Anzahl Personen im Haushalt um höchstens eins übersteigen darf. Die konkrete Formel steht im Reglement.
-   **Anteilscheine:** Mitglieder zeichnen Anteilscheinkapital, dessen Höhe sich meist nach Wohnungsgrösse oder Mietzins richtet. Es wird beim Auszug in der Regel zurückbezahlt.
-   **Teilweise Einkommens- und Vermögensgrenzen:** Vor allem bei subventionierten Wohnungen gelten Limiten, die regelmässig überprüft werden.

## Ein Tausch braucht die ausdrückliche Zustimmung

Auch bei Genossenschaften gilt: Der bestehende Mietvertrag geht nicht auf eine andere Person über. Ein Tausch ist nur möglich, wenn die Genossenschaft ausdrücklich zustimmt und mit der neuen Partei einen eigenen Mietvertrag abschliesst. Dazu kommt die Aufnahme als Mitglied. Wer in eine Genossenschaftswohnung tauscht, muss also in aller Regel Mitglied werden und die vorgeschriebenen Anteilscheine zeichnen. Plane diesen Betrag früh ein, er wird beim Einzug fällig.

## Zuerst intern nachfragen

Viele Genossenschaften führen eine interne Tauschbörse oder eine Wohnungsvermittlung für ihre Mitglieder, etwa wenn eine Familie mehr Platz braucht und ein älteres Paar eine kleinere Wohnung sucht. Das ist der einfachste Weg, weil beide Wohnungen derselben Organisation gehören und nur eine Stelle entscheidet.

Frag deshalb in dieser Reihenfolge:

1.  Gibt es eine interne Tauschbörse oder eine Wohnungsvermittlung?
2.  Welche Belegungsvorschriften gelten für die Zielwohnung?
3.  Wie hoch sind die Anteilscheine und wann werden sie fällig?
4.  Welche Unterlagen braucht die Aufnahme als Mitglied?
5.  Wie lange dauert der Entscheid, und wer trifft ihn?

## Warum deine Chancen oft besser sind als gedacht

Genossenschaften haben ein Eigeninteresse an einer passenden Belegung ihrer Wohnungen. Unterbelegte Grosswohnungen und überbelegte Kleinwohnungen sind für sie ein echtes Problem. Ein Tausch, der die Belegungsvorschriften auf beiden Seiten besser erfüllt als der Ist-Zustand, hat deshalb gute Karten. Formuliere deine Anfrage genau so: Zeig auf, wie viele Personen künftig in welcher Wohnung leben und dass beide Wohnungen danach besser genutzt sind.

Hilfreich sind ausserdem eine saubere Zahlungshistorie, Engagement in der Genossenschaft und Flexibilität beim Übernahmedatum. Wenn die Zielwohnung einer anderen Genossenschaft gehört, gelten die Regeln beider Organisationen, und beide müssen zustimmen.

## So findest du Tauschpartner mit Genossenschaftswohnung

In unserem Inseratsformular gibt es das Feld Vermietertyp mit der Option Genossenschaft. Wenn du es ausfüllst, sehen Interessierte sofort, dass für deine Wohnung besondere Regeln gelten, und du kannst gezielt nach Inseraten mit demselben Vermietertyp suchen. Das spart beiden Seiten Zeit, weil Belegungsvorschriften und Mitgliedschaft von Anfang an mitgedacht werden.

Besonders viele Genossenschaftswohnungen gibt es in der Stadt Zürich. Eine Übersicht mit lokalen Hinweisen findest du auf unserer Seite [Wohnungstausch Zürich](/wohnungstausch/zuerich).

## Kurz zusammengefasst

-   Es gilt das Reglement der Genossenschaft, nicht der freie Markt.
-   Ohne ausdrückliche Zustimmung und neuen Vertrag kein Tausch.
-   Mitgliedschaft und Anteilscheine gehören zum Wechsel dazu.
-   Ein Tausch, der die Belegung verbessert, überzeugt am ehesten.
-   Kündige erst, wenn beide neuen Verträge unterschrieben sind.

Du willst deine Wohnung tauschen? Inseriere kostenlos und gib an, was du suchst.

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## Weitere Artikel im Ratgeber

-   [Wohnungstausch und Vermieter: Wer muss zustimmen und was darf verlangt werden?](/ratgeber/vermieter-zustimmung)
-   [Nachmieter stellen beim Wohnungstausch: Was Art. 264 OR wirklich bedeutet](/ratgeber/nachmieter)
-   [Untermiete als Wohnungstausch: Wann sie funktioniert und wann nicht](/ratgeber/untermiete)

Die rechtlichen Hinweise in diesem Artikel wurden von einem in der Schweiz zugelassenen Rechtsanwalt geprüft. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für Vermieterinnen und Verwaltungen haben wir die wichtigsten Informationen [separat zusammengestellt](/vermieter).

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